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Unterhalt nicht eingeklagt
#7
(25-03-2014, 16:40)Tamil schrieb: Ein paar Monate später wollte ich ihn dann wieder besuchen und mitteilen das die ganze Sache erledigt seit, Studium fertig, toller Job toll etc. Daraus wurde nichts, es war ihm egal, "... nur die blöde Pfändung sollte ich zurücknehmen". Das wars Ende der Geschichte.

Ich hätte mich als Vater genauso verhalten.


Zitat: Der ehemalige Vater ist nicht mehr Vater, .....

Ich wusste gar nicht, dass die Eltern austauschbar sind? Obwohl: Stimmt ja. Wird seid Jahren in D suggeriert. Besonders bei Vätern soll das gut funktionieren.

Unterhalt wird ab Zeitpunkt der Adopiton nicht mehr fällig. Für die Zeit davor kann aus den Titeln noch vollstreckt werden.
Bei Dir wäre ich aber auf eine Verwirkung der Titel gegangen Big Grin
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