24-03-2014, 15:46
Die Auskunft hättest du nicht erteilen müssen, aber das ist jetzt akademisch.
Aber du sagst doch selbst, dass sie davon nichts hat. Das einzige, was ihr einen Vorteil bringen würde, wenn sie so viel KU bekäme, dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen würde.
Im Falle des Falles kannst du ja versuchen, ob du auf dieser Schiene mit ihr übereinkommst.
Beziehst du ergänzendes ALG II?
(24-03-2014, 15:22)Bckstn schrieb: naja, weil dann die zwei Jahre um sind, und sie naja vom Geld nicht abgeneigt ist
Aber du sagst doch selbst, dass sie davon nichts hat. Das einzige, was ihr einen Vorteil bringen würde, wenn sie so viel KU bekäme, dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen würde.
Im Falle des Falles kannst du ja versuchen, ob du auf dieser Schiene mit ihr übereinkommst.
Beziehst du ergänzendes ALG II?