24-03-2014, 09:16
(23-03-2014, 13:28)Skipper schrieb: - Bitte an die Mutter, Deiner ausgearbeiteten Regelung zuzustimmen, Reaktionfrist 10 Tage.
Klappt das nicht, dann
- Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung stellen, 14-Tage-Frist.
wie setze ich diese Fristen?
Meine aussergerichtliche Umgangsvereinbarung ist am 20.03.14 beim Jugendamt eingegangen, ohne Fristsetzung meinerseits!
gilt überhaupt Punkt 1? Laut Beschluss soll ja jegliche Regelung des Umgangs über das Jugendamt erfolgen, alle Vorschläge meinerseits werden ja auch nur durch das Jugendamt vermittelt, da ich ja keinen Kontakt zur Kindesmutter aufbauen darf!
soll ich ein Schreiben für das Jugendamt verfassen, mit bitte auf Vermittlung und 14 tägiger Fristsetzung?
Eine weitere verbesserte Vereinbarung kann ich ja auch in der 14 tägigen Fristsetzung noch einreichen,oder sogar zu einem eventuellen späteren Gerichtstermin einreichen, oder?