23-03-2014, 19:16
Also ich fasse mal zusammen:
Es geht um Schichtzulagen, Erschwernis- und Waschzulagen. Diese werden bei der Pfändung vom AG nicht raus gerechnet sondern er pfändet aus dem gesamten Nettobetrag. Dies ist nach meiner Meinung nach Interpretation des PfÜB falsch.
Auf Seite 7 sind nochmal die unpfändbaren Teile genannt. Auf Seite 9 heißt es direkt "vom errechneten Netto"... verbleiben mir ~850€ + ½ vom Netto darüber.
Nach meiner ersten gepfändeten Abrechnung habe ich mein Sachbearbeiter in der Lohnbuchhaltung angemailt. Dieser hat das gleich an seine Vorgesetzte weiter gegeben. Diese hat Rücksprache mit dem Rechtspfleger gehalten. Rechtspfleger sagt, sie macht es richtig, also bleibt sie auch dabei, so lange sie nichts anderes vom Gericht hört.
Mein Anwalt hat nochmal Rücksprache mit Rechtspfleger gehalten. Rechtspfleger sagt "Erinnerung einlegen". Dies habe ich getan.
Erinnerung wurde nun vom Rechtspfleger per Beschluss abgelehnt, weil es ja eine Streitigkeit zwischen mir und AG, also Drittschuldner ist. Folglich muss ich den Drittschuldner verklagen.
Zwei Rücksprachen beim Betriebsrat ergaben: Es bleibt nur die Klage, da ja Lohnbuchhaltung sich auf die Aussage des Rechtspflegers stützt und davon nicht abweichen wird.
raid sagt es schon sehr gut: Die haben Schiss Fehler zu machen. Einen großen Fehler haben sie schon gemacht: Sie haben im Februar die Pfandbeträge vom Januar genommen und nicht neu berechnet. Den Fehler haben sie auch zugegeben, können ihn aber von sich aus nicht heilen (deren Aussage).
Gewerkschaft bietet mir Rechtsschutz, wird mir vom Betriebsrat allerdings nicht empfohlen, weil die nur die frischen Jura-Absolventen von der Uni haben, die nichts aufn Kasten haben und mein AG entsprechend sehr gute Anwälte.
Wobei ich mein AG ja nicht ans Leder will... ich will nicht mehr, ich will nur, dass es richtig verteilt wird.
Es geht um Schichtzulagen, Erschwernis- und Waschzulagen. Diese werden bei der Pfändung vom AG nicht raus gerechnet sondern er pfändet aus dem gesamten Nettobetrag. Dies ist nach meiner Meinung nach Interpretation des PfÜB falsch.
Auf Seite 7 sind nochmal die unpfändbaren Teile genannt. Auf Seite 9 heißt es direkt "vom errechneten Netto"... verbleiben mir ~850€ + ½ vom Netto darüber.
Nach meiner ersten gepfändeten Abrechnung habe ich mein Sachbearbeiter in der Lohnbuchhaltung angemailt. Dieser hat das gleich an seine Vorgesetzte weiter gegeben. Diese hat Rücksprache mit dem Rechtspfleger gehalten. Rechtspfleger sagt, sie macht es richtig, also bleibt sie auch dabei, so lange sie nichts anderes vom Gericht hört.
Mein Anwalt hat nochmal Rücksprache mit Rechtspfleger gehalten. Rechtspfleger sagt "Erinnerung einlegen". Dies habe ich getan.
Erinnerung wurde nun vom Rechtspfleger per Beschluss abgelehnt, weil es ja eine Streitigkeit zwischen mir und AG, also Drittschuldner ist. Folglich muss ich den Drittschuldner verklagen.
Zwei Rücksprachen beim Betriebsrat ergaben: Es bleibt nur die Klage, da ja Lohnbuchhaltung sich auf die Aussage des Rechtspflegers stützt und davon nicht abweichen wird.
raid sagt es schon sehr gut: Die haben Schiss Fehler zu machen. Einen großen Fehler haben sie schon gemacht: Sie haben im Februar die Pfandbeträge vom Januar genommen und nicht neu berechnet. Den Fehler haben sie auch zugegeben, können ihn aber von sich aus nicht heilen (deren Aussage).
Gewerkschaft bietet mir Rechtsschutz, wird mir vom Betriebsrat allerdings nicht empfohlen, weil die nur die frischen Jura-Absolventen von der Uni haben, die nichts aufn Kasten haben und mein AG entsprechend sehr gute Anwälte.
Wobei ich mein AG ja nicht ans Leder will... ich will nicht mehr, ich will nur, dass es richtig verteilt wird.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.