23-03-2014, 13:01 
		
	
	
		Wenn "dem anderen EX das Kind unterschieben wollen" als Hinderungsgrund ausreicht, dann wird ich wohl zahlen müssen;
aber soooo weit sollte unser Familienrecht ja doch nicht verkommen sein..! ;-)
Danke euch! Einspruch wird natürlich eingelegt.....!
	
	
aber soooo weit sollte unser Familienrecht ja doch nicht verkommen sein..! ;-)
Danke euch! Einspruch wird natürlich eingelegt.....!
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
	
	

 
 

 
