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Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
#42
Ich kenne es auch so, dass jeder 24% seines gesamten Brutto zur Altersvorsorge aufwenden darf. Bei Angestellten sind für alles unterhalb der Bemessungsgrenze bereits ca. 20% durch die gesetzliche Versicherung "verbraucht".
Alles was darüber liegt und alles bei Leuten ohne gesetzliche RV gelten eben die 24%.
Außer bei Mangelfällen.

Außerdem gilt es gefestigte Rechtsprechung, dass bei der Altersvorsorge keine engen Maßstäbe anzusetzen sin, sodass man auch die Tilgungsleistung von Immobilien dazu zählen kann.
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RE: Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt - von beppo - 16-03-2014, 21:42

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