15-03-2014, 17:40
@ nappo Danke für deine ausführliche Antworten (@ clint auch)
Du hast es schon richtig erraten
. Mein Plan ist erstmal zweispurig zu fahren. Einerseits wegen ihre Krankheit: wenn es mir nichts kostet und ihr viel Nerven kostet. Warum nicht! (Ja, ich bin ganz böse
, Frau halt) Das zweite: ihre Bedürftigkeit unter Frage zu stellen. Dafür hab ich auch ein Paar Anhaltspunkte: Zum Einem: die Sache mit der Bank, zum anderen: die Ex hat 2 Vermögensbildende Versicherungen in der Ehe gehabt (für die Altersvorsorge). Bei der Berechnung von KU vor etwa 1,5 Jahren wurden sie angegeben. Jetzt bei der Berechnung von Nachehelichen Unterhalts sind sie verschwunden. Komisch und eigentlich unzulässig, wenn sie Bedürftigkeit (wenigsten teilweise) selbst verursacht.
LG Lelja
Und noch was:
Die Exe hat im Jahre 2012 als eine Abzugsposition die Kosten für die Putzfrau gebracht. Aber für die Steuererklährung für 2012 nichts angegeben ( sie hat es so erklärt, dass die Putzfrau nicht in der MiniJobcentrale gemeldet ist). Jetzt die Kosten wieder drin. Es macht mich auch einwenig nachdenklich
Du hast es schon richtig erraten


LG Lelja
Und noch was:
Die Exe hat im Jahre 2012 als eine Abzugsposition die Kosten für die Putzfrau gebracht. Aber für die Steuererklährung für 2012 nichts angegeben ( sie hat es so erklärt, dass die Putzfrau nicht in der MiniJobcentrale gemeldet ist). Jetzt die Kosten wieder drin. Es macht mich auch einwenig nachdenklich
