15-03-2014, 14:07
(15-03-2014, 12:19)eve1510 schrieb: Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir für die versicherung aufkommen müssen ...Wenn eine Mutter sich beim Verkauf der Brille zu einem Vertrag einer Zusatzversicherung überreden lässt, welche zum Erwerb der Brille (Krankenkasse übernimmt die Kosten) jedoch nicht notwendig ist, so ist auch sie diejenige, die für die Kosten aufzukommen hat. Eine freiwillige Brillenversicherung ist kein Sonderbedarf, der über den Unterhalt hinaus zu leisten wäre. Die Kosten für die Brille selbst - darüber könnte man sich im Zweifel streiten. Die Chancen dazu stehen derzeitig in etwa 50/50, da die Justiz sich darüber uneins ist, ob es sich bei Brillen um den besagten Sonderbedarf handelt. Worüber man sich aber streiten soll, wenn die Kasse eeh die Kosten übernimmt, steht in den Sternen.
Ich würde die Übernahme der unnotwendigen Zusatzkosten ohne Begründung gelassen zurückweisen und mal abwarten, ob sich jemand die Mühe macht, wegen dieser 69,-€ ein Verfahren in Gang zu setzen.