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Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
#8
18,9 % Rentenversicherung (je zur Hälfte AG und AN) bis zur Beitragsbemessungsgrenze, will in diesem Fall heißen, dass die "Versorgung" durch die gesetzl Rentenversicherung gesichert ist.

Dein Gatte verdient über der BMG. Die 4% (nicht 24%) kann er zusätzlich geltend machen auf die gesamten Einkünfte, sprich in diesem Falle sein Gehalt - 95 k. (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit)

Die Sache mit dem Haus habe ich nicht ganz verstanden, war aber scheinbar auch nicht das Problem/Thema.

blue: Partner muss nach meiner Einschätzung bei "Gehalt" also gesetzlich versichert sein, da er Arbeitnehmer zu sein scheint. Wobei ein Arbeitnehmer mit 95 k.......? Verdammte Axt.
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RE: Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt - von Nappo - 13-03-2014, 23:56

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