10-03-2014, 22:21
Moin,
kurze Frage,
ich wurde ja per eA zu TU verknackt.
Wortlaut:
Nun ist der Scheidungsantrag eingereicht. Die Exen-RAttin hat zur VKH eine Stellungnahme geschickt, das die ebenfalls beantragt wird und im Voraus schonmal gesagt, das dem Antrag zur Scheidung zugestimmt wird.
Ansonsten nichts weiter.
Sollte also dem Antrag ohne weiteres zugestimmt werden, fällt dann die eA für TU automatisch weg oder gilt die jetzt bis zum ewigen Ende, wenn ich nicht von mir aus gegen vorgehe?
kurze Frage,
ich wurde ja per eA zu TU verknackt.
Wortlaut:
Zitat: Der Antragsgegner wird verpflichtet, bis zur Wirksamkeit einer anderen Entscheidung ab X der Antragsstellerin monatlichen Unterhalt in Höhe von Y zu zahlen...
Nun ist der Scheidungsantrag eingereicht. Die Exen-RAttin hat zur VKH eine Stellungnahme geschickt, das die ebenfalls beantragt wird und im Voraus schonmal gesagt, das dem Antrag zur Scheidung zugestimmt wird.
Ansonsten nichts weiter.
Sollte also dem Antrag ohne weiteres zugestimmt werden, fällt dann die eA für TU automatisch weg oder gilt die jetzt bis zum ewigen Ende, wenn ich nicht von mir aus gegen vorgehe?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.