04-03-2014, 11:21
Siehe §81 FamFG: "Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen."
Dieser unsägliche Gummiparagraf fürs Familienrecht lässt im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten alles zu. Ausnahme gibt es nur wenige und die treffen hier nicht zu. Das Gericht kann also nach Belieben sagen: Du zahlst.
Dieser unsägliche Gummiparagraf fürs Familienrecht lässt im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten alles zu. Ausnahme gibt es nur wenige und die treffen hier nicht zu. Das Gericht kann also nach Belieben sagen: Du zahlst.