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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen?
#11
Früher war der Betrag deutlich höher, wurde dann aber aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils abgeändert. Das Gericht hatte festgestellt, dass dadurch die Ehe schlechtergestellt wird.
Die Regelung wird vom Finanzamt rigoros angewandt, im Zweifel gibt es nicht, der Steuerschuldner muss den Nachweis erbringen, dass er die Voraussetzungen komplett erfüllt.
Ist eben ein Erbe, dass nicht das Vorhandensein von Kindern (im Sinne von Aufwendungen über das Existenzminimum hinaus) steuerlich berücksichtigt wird, sondern die Ehe. Wie der Splittingtarif usw geht das an der mittlerweile veränderten Realität oftmals völlig vorbei. Steuerkl. 2 sollte ja abgeschafft werden, aber die typischen Lobbyverbände ham dann angefangen zu schreien, also hat man ein Konstrukt stehen lassen.

Meist ist der Betrag, der da rauskommt eh relativ mager: da gehts um die 30€ rum pro Monat. Dort wo es eh sehr knapp wird, greifen dann andere Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG2-Aufstocken etc. wesentlich besser und für diejenigen, die gut verdienen gibt das dann im Jahr soviel, dass es mal für ne größere Anschaffung reicht.
Wären sich getrennte Elternteile einig, würden sie per Meldegesetz dafür sorgen, dass der Einkommensstärkere sich den Freibetrag unter den Nagel reisst und sich dann den Vorteil mit dem Einkommensschwächeren teilt. Meist hat der dann sogar mehr davon. Und letztenendlich landet zumindest ein Teil beim Kind.
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RE: "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen? - von MitGlied - 24-02-2014, 11:34

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