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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen?
#10
(24-02-2014, 00:41)raid schrieb: Fazit:
Derjenige, dem nach § 64 Abs. 2 EStG das Kindergeld zusteht, erhält auch den Entlastungsbetrag.

Sofern der Kindergeldberechtigte denn einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat - was aber nicht immer der Fall ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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