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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen?
#8
Da gibt´s am Ende diese schönen Beispiele: Bei den Nrn. 1 (zeitanteilig), 2, 3, 5 und 6 wäre zu prüfen, ob es eine Möglichkeit für einen Vater gäbe, bei dem das Kind mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen? - von wackelpudding - 24-02-2014, 00:03

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