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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen?
#6
In dem Link habe ich gelesen:

" Eine Meldung mit Hauptwohnsitz ist also nicht erforderlich. Insbesondere in Fällen der auswärtigen Unterbringung zur Schul- und Berufsausbildung reicht es aus, dass das Kind nur mit Nebenwohnsitz in der Wohnung des Stpfl. gemeldet ist."
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RE: "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen? - von Absurdistan - 23-02-2014, 22:40

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