23-02-2014, 22:40
In dem Link habe ich gelesen:
" Eine Meldung mit Hauptwohnsitz ist also nicht erforderlich. Insbesondere in Fällen der auswärtigen Unterbringung zur Schul- und Berufsausbildung reicht es aus, dass das Kind nur mit Nebenwohnsitz in der Wohnung des Stpfl. gemeldet ist."
" Eine Meldung mit Hauptwohnsitz ist also nicht erforderlich. Insbesondere in Fällen der auswärtigen Unterbringung zur Schul- und Berufsausbildung reicht es aus, dass das Kind nur mit Nebenwohnsitz in der Wohnung des Stpfl. gemeldet ist."