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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen?
#4
Das Kindergeld is ja aber schon vorher mit Unterhalt verrechnet worden. Ich finde der Betrag steht hier auch dem Vater zu. Das mit den Ein-Eltern-Familien ist sowieso verwirrend. Sind beide Alleinerziehend.

Würde es probieren. Beim Antrag auf Aufstockendes Alg2 können Väter auch alleinerziehend ankreuzen.
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RE: "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen? - von Absurdistan - 23-02-2014, 21:29

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