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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen?
#1
Moin,

sitze gerade an der Steuererklärung und es verwirrt mich irgendwie.

Ich habe angegeben, dass mein Kind u.a. zu meinem Haushalt gehört, weil es ja mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet ist. Es besteht ja entsprechend auch ein Kindergeld-Anspruch der mit KU verrechnet wird und den halben Kinderfreibetrag habe ich auch.

Nun ist die Hauptadresse des Kindes natürlich bei der KM. Das Steuerprogramm warnt mich nun, dass das ja nicht hinhauen kann wegen Entlastungsbetrag. Allerdings sind die Vorraussetzungen ja prinzipiell gegeben.

Kann ich den Betrag (sind 1308,- €) nun angeben bzw. nutzen oder soll ich ihn lieber streichen? Keine Lust noch einen wegen Steuerbetrug zu bekommen...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen? - von Antragsgegner - 23-02-2014, 19:38

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