20-02-2014, 15:09
(20-02-2014, 14:29)Sixteen Tons schrieb: Das einzige, was der Pflichtige machen kann, ist den strittigen Teil
des Unterhalts auf ein Treuhandkonto bei Gericht zu zahlen.
Dann hat er eine Aussicht, das Geld im Erfolgsfall auch zurückzubekommen, wenn
über seinen Antrag entschieden ist.
Ansonsten bekommt es der Unterhaltsberechtigte und darf es guten Glaubens verbrauchen.
Ist das nicht zweischneidig? Es zeigt ja, dass der Unterhaltspflichtige Geld hatte, dass er nicht zum Leben benötigte. Ob es dann zu einer rückwirkenden Titeländerung kommt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...