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Update Jugendamt unglaublich....
#4
Ordnungsmittel bei Umgangsverweigerung gibt es erst seit Mitte 2009. Und auch danach kann bei Verstößen gegen Umgangsregelungen nur dann sanktioniert werden, wenn diese vollstreckbar sind, d. h. eindeutige Regelungen enthalten und wenn die Regelung nach § 89, II FamFG Bestandteil der Vereinbarung ist. Für Letzteres ist immer ein gerichtlicher Beschluß notwendig.

Es ist daher durchaus möglich, dass die JA-SB keine Erfahrung mit solchen Fällen hat. Andererseits scheint sie auch nicht auf dem Laufenden zu sein, was die rechtlichen Regelungen und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten angeht. Insofern trifft sich mangelnde Erfahrung möglicherweise mit mangelnder Fortbildung...

M. E. solltest Du solche Dinge auch nicht mit dem JA besprechen: Dort kann es m. E. nur darum gehen, nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Das JA kann dabei vermitteln, hat aber keine eigenständige Regelungskompetenz. Und wenn in Zweifel steht, ob eine beim JA gefundene Vereinbarung eingehalten wird, sollte man auch nicht darauf verzichten, zu einer beim JA gefundenen Vereinbarung bei Gericht die Ergänzung entsprechend § 89 , II FamFG zu beantragen. Dass man das vor hat, kann man dem JA mitteilen, damit die Regelungen entsprechen präzise gefaßt werden. Eine eigene Meinung des JA dazu würde ich als entbehrlich bezeichnen, wenn der Versuch gemacht würde, darüber zu diskutieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Update Jugendamt unglaublich.... - von michxo - 19-02-2014, 03:51
RE: Update Jugendamt unglaublich.... - von wackelpudding - 19-02-2014, 09:57
RE: Update Jugendamt unglaublich.... - von kay - 22-02-2014, 23:13
RE: Update Jugendamt unglaublich.... - von kay - 22-02-2014, 23:22

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