17-02-2014, 10:18
(17-02-2014, 08:24)ExDeutscher schrieb:(16-02-2014, 23:40)Sixteen Tons schrieb: Insgesamt 25 Jahre nach Förderungsende sollte alles zurückgezahlt sein.Meinst du damit, das die Schulden erst nach 25 Jahren in die Insolvenz mit aufgenommen werden koennen?
Nein. Du hast bis zu 25 (ggf. 35) Jahre Zeit, das Bafög zurückzuzahlen, nachdem du es letztmalig erhalten hast.
D. h., wenn du die Summe oder die Raten nicht aufbringen kannst,
kannst du es maximal so lange stunden lassen.
Natürlich kannst du deine Verbindlichkeiten aus der Bafög-Periode
auch mit in die Inso mitnehmen.
Kleiner Hinweis, wenn deine Erbschaft in die Zeit deiner Insolvenz
fällt, gehen bis zu 50 davon % an den Treuhänder.
Ich habe noch nie davon gehört, das Leute zur Fahndung ausgeschrieben wurden, die ihr Bafög nicht zurückgezahlt haben.
Viel schlimmer wäre, falsche Angaben beim Bafög-Antrag zu seinem Vermögen gemacht zu haben, denn wenn die Rasterfahnung nach "Bafögbetrügern" das mitbekommt und gegen den Antragsteller im Extremfall dann ein Bußgeld über 90 Tagessätze verhängt wird, dann gibt es auch einen Eintrag im Bundeszentalregister. Aber auch das löst meines Wissen nicht eine landesweite Fahndung aus.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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