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Verfällt ein Anspruch ?
#1
Hallo

Ich habe mal eine frage Vielleicht kann mir jemand weiter helfen ?

Vor kurzen ist mein Jüngster 12 geworden und bekommen post vom Jugendamt ( Warendorf ) wo ich dann bescheid bekommen habe das sich der Unterhalt von 254 auf 362 € erhöht soweit ganz gut aber nun zu mein Problem ich habe noch ein Sohn der 17 ist und seid 5 Jahren immer diese 254 € bekommen hat.
Und im schreiben stand eine Auflistung das er ja Einglich auch seid seine 12 Lebensjahr die 362€ bekommen müsste.
Es gab nie ein Schreiben einer Erhöhung oder eine Mahnung vom Amt und meine Ex hat auch nie was in der Hinsicht bekommen.
Jetzt sind ja 5 Jahre vergangen kann jetzt das Amt denn offen betrag in höhe von 5200 € für die ganze Jahren einfordern oder gibt es da eine eine Verjährung ?

Denn ich habe ja immer den Betrag gezahlt wo von ich wusste.

MFG Kdirk
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Nachrichten in diesem Thema
Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 04:48
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Simon ii - 13-02-2014, 09:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 10:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Zahlvater:-) - 13-02-2014, 10:26
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 18:02
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 18:14
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 18:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 18:28
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 14-02-2014, 04:09
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Nappo - 14-02-2014, 20:56
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RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 25-02-2014, 15:08
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RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 27-02-2014, 12:44
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Jessy - 27-02-2014, 16:07

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