13-02-2014, 04:48
Hallo
Ich habe mal eine frage Vielleicht kann mir jemand weiter helfen ?
Vor kurzen ist mein Jüngster 12 geworden und bekommen post vom Jugendamt ( Warendorf ) wo ich dann bescheid bekommen habe das sich der Unterhalt von 254 auf 362 € erhöht soweit ganz gut aber nun zu mein Problem ich habe noch ein Sohn der 17 ist und seid 5 Jahren immer diese 254 € bekommen hat.
Und im schreiben stand eine Auflistung das er ja Einglich auch seid seine 12 Lebensjahr die 362€ bekommen müsste.
Es gab nie ein Schreiben einer Erhöhung oder eine Mahnung vom Amt und meine Ex hat auch nie was in der Hinsicht bekommen.
Jetzt sind ja 5 Jahre vergangen kann jetzt das Amt denn offen betrag in höhe von 5200 € für die ganze Jahren einfordern oder gibt es da eine eine Verjährung ?
Denn ich habe ja immer den Betrag gezahlt wo von ich wusste.
MFG Kdirk
Ich habe mal eine frage Vielleicht kann mir jemand weiter helfen ?
Vor kurzen ist mein Jüngster 12 geworden und bekommen post vom Jugendamt ( Warendorf ) wo ich dann bescheid bekommen habe das sich der Unterhalt von 254 auf 362 € erhöht soweit ganz gut aber nun zu mein Problem ich habe noch ein Sohn der 17 ist und seid 5 Jahren immer diese 254 € bekommen hat.
Und im schreiben stand eine Auflistung das er ja Einglich auch seid seine 12 Lebensjahr die 362€ bekommen müsste.
Es gab nie ein Schreiben einer Erhöhung oder eine Mahnung vom Amt und meine Ex hat auch nie was in der Hinsicht bekommen.
Jetzt sind ja 5 Jahre vergangen kann jetzt das Amt denn offen betrag in höhe von 5200 € für die ganze Jahren einfordern oder gibt es da eine eine Verjährung ?
Denn ich habe ja immer den Betrag gezahlt wo von ich wusste.
MFG Kdirk