12-02-2014, 18:05
Wenn die Parteien sich einigen, protokolliert das Gericht die Vereinbarung. Wenn die Parteien sich nicht einigen, beschließt das Gericht, was es für richtig hält. Eine Vereinbarung kann dann nicht mehr angefochten werden (d. h. ist sofort rechtswirksam) ein Beschluß dagegen erst nach der entsprechenden Rechtsmittelfrist.
Bringt die Einigung für Anwälte nicht auch höhere Gebühren?
Ah: Ich würde auch ´mal prüfen, ob sich aufgrund der neuen Unterlagen eine andere TU-Berechnung ergäbe...
Bringt die Einigung für Anwälte nicht auch höhere Gebühren?
Ah: Ich würde auch ´mal prüfen, ob sich aufgrund der neuen Unterlagen eine andere TU-Berechnung ergäbe...
Wer nicht taktet, wird getaktet...