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Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend?
#9
Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch an mich.
Ich wollte Danke sagen, für die Information, was Verjährung von Unterhaltsansprüchen angeht. Dank der Infos ist der nicht eingeforderte Unterhalt (aus vergangenen Zeiten) der Exfrau meines Partners im Sande verlaufen.
Wir haben gelernt, daß man sich auf die RA's nicht verlassen kann und selbst mitdenken muß. Traurig aber wahr...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend? - von iglu - 27-08-2013, 19:59
RE: Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend? - von iglu - 27-08-2013, 21:58
RE: Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend? - von Nappo - 28-08-2013, 15:13
Ein kleines Dankeschön - von jessie17 - 11-02-2014, 14:52

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