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Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ?
#25
@ArJa...

Du willst für dich und dein Kind Übernachtungen bei dir und zusätzlich dazu gemeinsam zu verbringende Ferientage erreichen. Die ja automatisch Übernachtungen implizieren. Momentan will das dein Kind aber nicht. Und bei momentan noch vorherrschender deutschter FamGerichtsPraxis werden die Chancen für dich und dein Kind auf gemeinsame Zeiten mit Übernachtungen NICHT besser, so du besagter VBin weiterhin soviel Aufmerksamkeit widmest.

Und wenn Du es schon machst, dann darf besagte VBerin ruhig wissen, daß Du mit einem Familiengerichtstag sehr wohl etwas anfangen kannst und was die Spezialisten da so alles vorgetragen haben. Konfrontiere sie mit deren benannten Fakten. Also wie es die Spezialisten sehen. Dazu wäre es nicht unklug, mal allein die entsprechende Lektüre dazu von "PAPA-YA" zu lesen. Und da vor allen die Ausgaben 05/2013 (Kindeswille, Kinderrechte, Gutachten) und 11/2013 (Doppelresidenz). Das Gros des VB hat von diesen Tendenzen nicht ansatzweise Kenntnis. Jedenfalls berichten das die Spezialisten.

PS: Das immer oberschlaue "Professionen-Expertentum" darf ruhig wissen, daß wir über deren kruden Arbeits- und Entscheidungskriterien bescheid wissen und das oft rein gar nichts mit Kindeswille und schon gar nicht Kindeswohl zutun hatExclamation
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ? - von Dzombo - 31-01-2014, 07:35

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