30-01-2014, 11:29
Die Frage ist nur, was versteht der Richter unter "Nichtgreifbarkeit"? Ein Bekannter schuldet seit Jahren ca. 10k EUR an einer Bank der BRD. Seine neue Anschrift im Ausland (außerhalb der EU) ist aber bekannt bei der Bank, denn er hat sie doch bei der polizeilichen Abmeldung angegeben, aber die Bank hat ihn noch nie angeschrieben. Vielleicht haben sie sich gedacht : "Der Aufwand lohnt sich nicht, dann könnte das arme Schwein am Ende noch pfandfest sein..." 
Aber rein theoretisch wäre er "greifbar", da fehlte nur die Wille der Bank (ach ja und ein Anwalt im Ausland)
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Wird das ganze nun verwirkt sein oder nicht? Falls ja, nach wievielen Jahren?

Aber rein theoretisch wäre er "greifbar", da fehlte nur die Wille der Bank (ach ja und ein Anwalt im Ausland)

Wird das ganze nun verwirkt sein oder nicht? Falls ja, nach wievielen Jahren?