28-01-2014, 21:31
(28-01-2014, 13:41)Skipper schrieb: Die Umgangsregelung wurde von beide ET abgesegnet, die Zuständigkeiten geregelt. Damit hält sich das Kind MIT Fins Zustimmung bei der Mutter bzw in der Kita auf.
Der Punkt ist der:
Das unser Sohn mit meiner Zustimmung in der Kita ist, bedeutet nicht, dass ich die Kita nicht betreten dürfte.
Maßstab ist dabei das Kindeswohl. Und dem Kindeswohl entspricht es, dass beide Eltern gleichermaßen in der Kita präsent sind.
Darum kann meine Ex sich auch nicht darauf berufen, die Alltagssorge auszuüben - sondern muss sich am Kindeswohl orientieren.