28-01-2014, 13:31
Der Vorgang, dass sich das Jobcenter für deine Einkommensverhältnisse interessiert ist völlig normal, das läuft also automatisch. Solange du unter dem Selbstbehalt bleibtst, hast du keinerlei Problem.
Kommst du drüber, wird dann abgeschöpft (also nicht geteilt)
Solange er kein Unterhalt für das Kind leistet und du das im Prinzip machst erhöht sich dein Selbstbehalt entsprechend.
Weiterhin hast du ein Kind unter 3 Jahre zu betreuen, weshalb deine Arbeit überobligatorisch ist und der Verdienst somit auch nur teilweise angerechnet wird.
Also kannst du schon einiges verdienen ohne gleich abgeschöpft zu werden.
Ich sehe das Problem eher darin, dass du alle Anwalts- und Gerichtskosten zu einem erheblichen Anteil selbst bezahlen musst, dein Einkommen die begehrlichkeiten weckt, weshalb die Prozesse gerne in die Länge gezogen werden. Bleibt dein Einkommen eher auf Low Level, bist du schneller durch, weil eh nichts zu holen ist.
Ich würde also die Zeit bis zum Independance day (also Scheidung) für persönliche Erholung und Weiterbildung nutzen (also Teilzeitarbeit anstreben mit Option Richtung Vollzeit) Stellt sich zum Scheidungstag heraus, dass du stets unter dem Selbstbehalt warst, werden auch keine weiteren Begehrlichkeiten mehr geweckt zwecks nachehelichem Unterhalt.
Kommst du drüber, wird dann abgeschöpft (also nicht geteilt)
Solange er kein Unterhalt für das Kind leistet und du das im Prinzip machst erhöht sich dein Selbstbehalt entsprechend.
Weiterhin hast du ein Kind unter 3 Jahre zu betreuen, weshalb deine Arbeit überobligatorisch ist und der Verdienst somit auch nur teilweise angerechnet wird.
Also kannst du schon einiges verdienen ohne gleich abgeschöpft zu werden.
Ich sehe das Problem eher darin, dass du alle Anwalts- und Gerichtskosten zu einem erheblichen Anteil selbst bezahlen musst, dein Einkommen die begehrlichkeiten weckt, weshalb die Prozesse gerne in die Länge gezogen werden. Bleibt dein Einkommen eher auf Low Level, bist du schneller durch, weil eh nichts zu holen ist.
Ich würde also die Zeit bis zum Independance day (also Scheidung) für persönliche Erholung und Weiterbildung nutzen (also Teilzeitarbeit anstreben mit Option Richtung Vollzeit) Stellt sich zum Scheidungstag heraus, dass du stets unter dem Selbstbehalt warst, werden auch keine weiteren Begehrlichkeiten mehr geweckt zwecks nachehelichem Unterhalt.