20-01-2014, 23:51
Hi, Wackelpudding
wenn ich richtig verstanden habe, es zählt nicht das Datum des Zustellung des Scheidungsantrags, oder doch?
Wer soll das beweisen, das neue Einkommen schon in der Ehe angelegt war, oder zu erwarten war? Gibt es Beispiele um nachzulesen?
LG
Zitat:bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind
wenn ich richtig verstanden habe, es zählt nicht das Datum des Zustellung des Scheidungsantrags, oder doch?
Zitat: wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren
Wer soll das beweisen, das neue Einkommen schon in der Ehe angelegt war, oder zu erwarten war? Gibt es Beispiele um nachzulesen?
LG