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unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen
#16
(19-01-2014, 00:28)beppo schrieb: Halte ich für ausgeschlossen, dass du damit durch kommst.

Denke ich mitlerweile auch, das ich damit nicht durch kommen werde nach dem ich das gefunden habe.

"Eine regelmäßig vollständige Heranziehung des Einkommens aus einer gemessen an § 1603 Abs. 1 BGB überobligatorischen Erwerbstätigkeit ist nur dann angezeigt, wenn die gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB eingreift, wobei in diesem Fall bereits die Erwerbsobliegenheit weiter reicht als beim nicht privilegierten Volljährigenunterhalt und beim Ehegattenunterhalt. Im Mangelfall ist demnach regelmäßig auch das Einkommen aus einer nach dem Maßstab des § 1603 Abs. 1 BGB unzumutbaren Erwerbstätigkeit für den Kindesunterhalt einzusetzen, wenn anderenfalls der Mindestunterhalt nach § 1612 a Abs. 1 BGB gefährdet wäre."



(19-01-2014, 00:28)beppo schrieb: Überobligatorische Erwerbstätigkeit gibt es nur bei Berechtigten.

Stimmt nicht, es gilt für beide seiten für Berechtigte und Pflichtige.
Bei KU und Volljährigenunterhalt und beim Ehegattenunterhalt ist es möglich.
Nur im Mangelfall beim KU ist dies so gut wie unmöglich, wie oben aufgezeigt.

(19-01-2014, 00:28)beppo schrieb: Für Pflichtige ist alles zumutbar und durch Ausübung der Tätigkeit beweist du ja auch, dass sie dir möglich und somit zumutbar ist.

Das ist eine vermutung und keine tatsache....wenn du nicht mußt aber darfst...heist es noch lange nicht das man es kann...(auf dauer).

Denn bei einer aktiven oder chronischen Erkrankung die eine dauerhafte Arbeit selten durchführbar machen, würde kaum ein Arbeitgeber
mitmachen, geschweige ein Seröser Arzt dies zulassen.

Und die Behörden können nicht die Arztlichen Diagnosen und Atteste und Krankheitverlauf durch einfache Sätze wie(zumutbar) aufheben.

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Ich werde durch die Aufnahme dieser Arbeit, einfach mal mein
selbstbehalt/mehr Miete und absetzbare beträge wie Auto/Km-Pauschale/Arbeitsaufwand geltend machen...da habe ich halt statt 800,- eventuell 1200-1300..geht auch noch....

aber danke an euch alle.. waren 2 lange Tage des Internets bis ich schlauer war...in dem Punkt....
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RE: unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen - von kidispapa - 19-01-2014, 01:31

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