Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen
#3
Ich kann nur Allgemeines beitragen, denn bei dem unstrukturierten und schwer lesbaren Text steige ich nicht so recht durch. Vielleicht versuchst du, das in chronologisch sortierten Einzelpunkten zu ordnen, weniger mit "...." durchsetzt, ein Spellingchecker drüber. Ideen und Ansichten von den Fakten trennen statt alles zu mischen.

Unzumutbares überobligatorisches Einkommen gibt es beim Kinderunterhalt nicht. Was verdient wird, muss für Kindesunterhalt eingesetzt werden. Die Rechtsprechung ist da ganz eindeutig. Wenn so ein Begriff überhaupt einmal zur Sprache kommen könnte, dann bei Pflichtigen, deren Netto extrem hoch ist. Bei Mangelfällen ganz sicher niemals.

Wenn bisher der Selbstbehalt für Nichterwerbstätige für dich gegolten hat, könntest du ins Erwerbstätigenlager wechseln und dann versuchen, den Selbstbehalt raufzubringen. Das muss kein Vollzeitjob sein. Das Thema Aufstocken wurde ebenfalls schon genannt, den Unterhalt zahlt dann indirekt der Staat teilweise selber. Voraussetzung auch hier, wenigstens teilweise erwerbstätig zu sein.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen - von p__ - 18-01-2014, 13:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste