08-01-2014, 20:11
Hallo Micha,
ja das kann dir auch passieren wenn Du dich Arbeitslos meldest.
Wird dann als vorübergehendes Phänomen angesehen.Du hast alles aber auch alles zu Unterhehmen um den Unterhalt sicherzustellen.
Eine Abänderungsklage ausserhalb des Mindestunterhalts halte ich mitlerweile für fast unmöglich.
Gruss
ja das kann dir auch passieren wenn Du dich Arbeitslos meldest.
Wird dann als vorübergehendes Phänomen angesehen.Du hast alles aber auch alles zu Unterhehmen um den Unterhalt sicherzustellen.
Eine Abänderungsklage ausserhalb des Mindestunterhalts halte ich mitlerweile für fast unmöglich.
Gruss