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Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun?
#5
Nicht berücksichtigte Kinder -> Zum Vollstreckungsgericht gehen, Freibetrag hochsetzen lassen.

Für den häufigsten Pfändungsgrund, nämlich Unterhalt gibts gar keine Pfändungsgrenzen. Unterhalt wird fast generell nach §850d gepfändet, d.h. Wegfall der Pfändungsgrenzen von §850c ZPO.
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RE: Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun? - von p__ - 05-01-2014, 10:44

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