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Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht
#10
@ Pennfred

Nein, für die Schweiz habe ich keinen Anwalt, meinem Deutschen Anwalt habe ich für meine Vertretung in der Schweiz die Vollmacht entzogen, auch wenn er dies noch nicht verstanden zu haben scheint... Ich werde mich selbst vertreten. Kann ja leider eh nix gewinnen..., muss mich wohl mit Existenzminimum abfinden..., meine Ex ist keine Schweizerin, sondern Französin mit afrikanischen Wurzeln, dann bekommt sie sicher noch einen "Extra-Bonus", denn Minderheiten muss man ja besonders schützen... Aufgrund der sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland gemachten negativen Erfahrungen mit Anwälten spare ich das Geld lieber, muss die Scheidungshelferindustrie nicht noch weiter finanziell unterstützen. Hat jemand Erfahrung ohne anwaltliche Vertretung in der Schweiz?

@ Petrus

Werde am 07.01. gleich meinen Anwalt kontaktieren, was eh schon geplant war. Hoffe, dass es in Dtl. wie in der Schweiz (vom 18.12. bis und mit 02.01.) ebenfalls einen Stillstand der Fristen gibt. Glaub mir, ich bin schon von Pontius zu Pilatus gelaufen, um die Scheidung in der Schweiz zu verhindern und nun soll ich als Deutscher von einem Deutschen Gericht einem Schweizer Gericht ausgeliefert werden...
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RE: Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht - von Zip - 04-01-2014, 20:58

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