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Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht
#9
(04-01-2014, 03:35)Pennfred schrieb: Die Schweiz dürfte wohl das mit Abstand schlechteste Land für eine Scheidung sein, gefolgt von Frankreich und Deutschland.

Vielleicht kann man Österreich noch mit auflisten.

@Zip
In der Situation wird man das Schweizer Bezirksgericht nicht mehr davon abhalten mit der Scheidung weiterzumachen. Allenfalls könntest Du das Deutsche Gericht dazu bringen, die nach Dt. Recht fehlerhafte Abgabe der Zuständigkeit, zurückzunehmen. In dem Fall wäre die Konsequenz, dass die Schweizer ein Urteil erstellen, dass in Deutschland nicht anerkennungsfähig ist, weil in der gleichen Sache zwischen den gleichen Parteien auch ein Deutsches Gericht urteilt, welches nach Deutschem Recht zuerst zuständig war.

Der Entscheid vom Dt.Gericht ist vom 5.12.13 - jetzt kommt es darauf an, die Fristen zu überprüfen. Für den Eingang beim Gericht ist das Datum vom Poststempel oder der Einwurftag in den Gerichtsbriefkasten relevant - d.h. bei 30 Tage Frist (FamFG §63) bis zur Rechtskräftigkeit hättest Du noch bis morgen Zeit. Vielleicht kann Deine befreundete Familienanwältin, wenn die Frist noch nicht vorbei ist, das direkt machen - JEDER Aufwand den Du jetzt betreibst, erspart Dir mindestens 20 Jahre Knechtschaft.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht - von Petrus - 04-01-2014, 14:20

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