26-12-2013, 16:01
Wenn du eine komplette Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar machst, kostet alles was. Du kannst nicht den Abschnitt "Kindesunterhalt" rausrechnen. Die Vereinbarung ist eine Sache zwischen den Ex-Ehegatten, das kostet immer.
Wenn du hingehst und den in der faq empfohlenen Kindesunterhaltstitel beurkundest, kostet das nur Schreibgebühr. Das ist eine einseitige Verpflichtung gegenüber dem Kind.
Wenn du hingehst und den in der faq empfohlenen Kindesunterhaltstitel beurkundest, kostet das nur Schreibgebühr. Das ist eine einseitige Verpflichtung gegenüber dem Kind.