26-12-2013, 15:45
Da das ganze innerhalb einer nachehelichen Scheidungsvereinbarung beurkundet wurde, stimmt die Aussage. Gebühren fallen an. Gebührenfrei sind nur die genannten Einzelvorgänge. Beim Jugendamt zu beurkunden, hätte nichts genutzt. Die hätten dich abgewiesen.