24-12-2013, 17:21
(23-12-2013, 21:18)Skipper schrieb: Wat sabbelt ihr hier?!Maul nicht! @Simon´s Aussage kam so rüber, als gäbe es einen Automatismus, dass der Arzt den Vater informieren muss. Dem ist eben nicht so.
Der Arzt ist zwar verpflichtet, wird dieses jedoch allerhöchstens auf Dringen des sorgeberechtigten Vaters machen (müssen).
Wenn aber z.B. der Neu-Vater den (Nach)Namen des Kindes trägt, wird man keinem Arzt einen Strick daraus drehen können, nicht nach dem leiblichen Vater gefragt zu haben.