17-12-2013, 17:00
Zitat:(17-12-2013, 16:17)Nappo schrieb: Ist meiner Information nach ein Pauschalbetrag (4%) der nicht nachgewiesen werden muss. (Ohne Gewähr;-)
Vielen Dank!
Die Frau vom Jobcenter sieht das nicht so.

Zitat:
"Es ist unzulässig, sich pauschal auf 4% zusätzliche Altersvorsorge zu berufen, ohne entsprechende Nachweise vorzulegen, dass tatsächlich auch zusätzlich Altersvorsorge betrieben wird. Daher ist auch nur das anzurechnen, was Sie tatsächlich nachvollziehbar für Ihre private Altersvorsorge leisten."
allerdings sieht diese frau so einiges anders

Wäre trotzdem noch interessant ob noch jemand anders was dazu sagen kann
