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Titulierung des Kinderunterhaltes
#7
Wenn man dazu aufgefordert wird ist man schon verpflichtet zu titulieren.
Der Meinung ist jedenfalls mein Richter gewesen.

Titulier doch Mindestunterhalt und geh wegen deiner Herzprobleme in Teilzeit. Dann ab zum Jobcenter und aufstocken. Unterhalt dann vom Jobcenter bezahlen lassen. Hast auch ein Anrecht auf größeren Wohnraum dann.
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Nachrichten in diesem Thema
Titulierung des Kinderunterhaltes - von Joggl63 - 12-12-2013, 18:50
RE: Titulierung des Kinderunterhaltes - von Absurdistan - 12-12-2013, 23:27

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