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Wenn das unehel. Kind eine Ausbildung anfängt
#6
Das Vorgehen war falsch. Das Jugendamt mag berechnen, was es will, das spielt keine Rolle. Man stellt eine klare Forderung an die Mutter oder an die Beistandschaft (wenn sie eine hat) mit Fristsetzung: Ausbildungsnachweise vorlegen. Wenn die Gegenseite nichts macht, nach Fristende sofort vor Gericht. Titel auf Null weil Kindes keine Nachweise über irgendeine Tätigkeit oder Schule hat, ansonsten Neufestsetzung gemäss der nachzuweisenden vermutlichen Ausbildungsvergütung.

Nicht reden, nicht verhandeln, Anwalt erst vor Gericht hinzuziehen. Berechtigte Forderung mit Frist, dann sofortige Klage. Jede andere Sprache wird nicht verstanden, stattdessen wird der Pflichtige endlos für dumm verkauft.
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RE: Wenn das unehel. Kind eine Ausbildung anfängt - von p__ - 05-12-2013, 10:04

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