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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#89
Ein deutsches Gericht kann keinen Arbeitgeber im EU Ausland zur Auskunft zwingen denn es faellt in den Bereich des Rechts des anderen Landes, hier Luxemburg!

Das ist Fakt!

Das deutsche Gericht kann bestenfalls im Wege einer Amtshilfe beim luxemburgischen Gericht auf die Einkommensbelege nachfragen. Das luxemburgische Gericht muss dann den Arbeitgeber anschreiben und die Einkuenfte anfordern und dann an das deutsche Gericht weiterleiten!

Darauf wuerde ich deinen Arbeitgeber hinweisen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von gleichgesinnter - 01-12-2013, 03:13

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