30-11-2013, 15:50
(29-11-2013, 22:47)raid schrieb: Definitiv können Beweise explizit Zeugen immer nachgeschoben werden.Das ist so nicht richtig. Beweise zu Sachverhalten, die bereits abgeurteilt wurden und deretwegen Strafklageverbrauch eingetreten ist, darf man nicht mehr einholen. Beispiel: Die Bank wird aufgefordert, Kontoauskünfte zu erteilen, auf die es wegen des Strafklageverbrauchs nicht mehr ankommen kann.
Aber:
p schrieb:Es ist gefährlich, auf der Basis so unklarer Faktenlage Tips zu geben, die ein Strafverfahren betreffen.Nicht ohne Grund fordert ein Strafverteidiger die Akten von der StAschaft, bevor er zum Verfahren Stellung nimmt.