28-11-2013, 03:05
Den Antrag zur Aufstockung hättest du eigentlich schon im April stellen sollen - dann könnte jetzt der "Rückstand" über die Einkommenanrechnung per Überprüfungsantrag rückabgewickelt werden.....(Daher immer mögliche Aufstockung sofort bei Eingang einer KU-Klage prüfen!!)
Allerdings sind vor Aufstockungsantrag auch zu prüfen,
- wie es mit Vermögen (über evtl Schonvermögen) aussieht.
- falls es weitere, verdienende erwachsene Person im Haushalt gibt?
Allerdings sind vor Aufstockungsantrag auch zu prüfen,
- wie es mit Vermögen (über evtl Schonvermögen) aussieht.
- falls es weitere, verdienende erwachsene Person im Haushalt gibt?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #