Das JA hat leider recht:
Die Kinder haben ein eigenständiges Recht auf einen Titel!
Es ist dabei völlig egal, ob der Vater in der Vergangenheit anstandslos gezahlt hat oder nicht.
Hier ein Gerichtsverfahren abzuwarten ist absolut sinnlos und Geldverschwendung, welches Du besser mit Deinen Kindern ausgeben kannst.
Mein Tip wäre, den KU zu titulieren und dabei auf die hier schon häufig besprochenen Fallstricke zu achten.
Insbesondere darauf zu achten, daß der Titel zeitlich begrenzt ist auf die Beendung des 18. Lebensjahres.
Simon II
Die Kinder haben ein eigenständiges Recht auf einen Titel!
Es ist dabei völlig egal, ob der Vater in der Vergangenheit anstandslos gezahlt hat oder nicht.
Hier ein Gerichtsverfahren abzuwarten ist absolut sinnlos und Geldverschwendung, welches Du besser mit Deinen Kindern ausgeben kannst.
Mein Tip wäre, den KU zu titulieren und dabei auf die hier schon häufig besprochenen Fallstricke zu achten.
Insbesondere darauf zu achten, daß der Titel zeitlich begrenzt ist auf die Beendung des 18. Lebensjahres.
Simon II