21-11-2013, 13:52
(21-11-2013, 09:25)MitGlied schrieb: Natürlich ist nur die Rede von Diebstahl u.ä., aber da man ja eine kriminelle Karriere stoppen will, wird der Deliktbereich bestimmt sehr großzügig ausgeweitet werden.Selbstverständlich! Der der 170er StGB eine Straftat darstellt, wird das auch gegen säumige Väter eingesetzt werden.
Die Begründung wird ja auch gleich mitgeleifert.
Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt,...

Die freie Berufswahl als Unterhaltspflichtiger ist ja de facto abgeschafft.
Ohne Führerschein ist sie noch weiter eingeschränkt.