20-11-2013, 11:22
"Liebe [Mutter des gemeinsamen Kindes],
[Kindvorname] war regelmässig Mittwochs nach dem Kindergarten bei mir. Seit dem X.X.XXXX durfte er das nicht mehr, eine Begründung dafür besteht nicht. Das ist nicht im Sinne von [Kindvorname], deshalb möchte ich den Umgang am Mittwoch weiterhin wahrnehmen. Bitte bestätige unsere frühere Regelung, ich werde [Kindvorname] mittwochs nach dem Kindergarten wie bisher wieder abholen.
Grüsse
[Vater]"
Wenn sie sofort ablehnt, klagt ihr sofort ("sofort" heisst, dass ihr die Anträge an dem Tag erstellt, an dem die Ablehnung eintrifft und nicht erst eine Woche später) beim Familiengericht auf eine Umgangsregelung, die den Umgangstag unter der Woche mit einschliesst, aber auch andere Dinge regelt. Sind die Feiertage geregelt? Gibts einen Ferienaufenthalt beim Vater? Lasst euch bloss nicht mit Minimalumgang fernhalten.
Wenn sie gar nichts sagt, klagt ihr nach einer Woche.
In der Begründung für die Klage steht, dass die Mutter abgelehnt hat bzw. nicht reagiert und den Mittwoch weiterhin nicht zulässt. Legt das Schreiben an die Mutter und deren eventuelle Ablehnung (auch wenns nur eine Telefonnotiz ist) als Anlage eurem Antrag bei.
Macht nicht rum, verlabert es nicht in der Familie, fangt keine Diskussion mit der Mutter an - die Mutter hat zuzustimmen, nichts weiter. Wenn ihr weitere Fragen zum Vorgehen habt, stellt sie hier im Forum. Der Vater ist nicht allein.
[Kindvorname] war regelmässig Mittwochs nach dem Kindergarten bei mir. Seit dem X.X.XXXX durfte er das nicht mehr, eine Begründung dafür besteht nicht. Das ist nicht im Sinne von [Kindvorname], deshalb möchte ich den Umgang am Mittwoch weiterhin wahrnehmen. Bitte bestätige unsere frühere Regelung, ich werde [Kindvorname] mittwochs nach dem Kindergarten wie bisher wieder abholen.
Grüsse
[Vater]"
Wenn sie sofort ablehnt, klagt ihr sofort ("sofort" heisst, dass ihr die Anträge an dem Tag erstellt, an dem die Ablehnung eintrifft und nicht erst eine Woche später) beim Familiengericht auf eine Umgangsregelung, die den Umgangstag unter der Woche mit einschliesst, aber auch andere Dinge regelt. Sind die Feiertage geregelt? Gibts einen Ferienaufenthalt beim Vater? Lasst euch bloss nicht mit Minimalumgang fernhalten.
Wenn sie gar nichts sagt, klagt ihr nach einer Woche.
In der Begründung für die Klage steht, dass die Mutter abgelehnt hat bzw. nicht reagiert und den Mittwoch weiterhin nicht zulässt. Legt das Schreiben an die Mutter und deren eventuelle Ablehnung (auch wenns nur eine Telefonnotiz ist) als Anlage eurem Antrag bei.
Macht nicht rum, verlabert es nicht in der Familie, fangt keine Diskussion mit der Mutter an - die Mutter hat zuzustimmen, nichts weiter. Wenn ihr weitere Fragen zum Vorgehen habt, stellt sie hier im Forum. Der Vater ist nicht allein.