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Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit
#7
Wie Beppo schon sagte, rechtlich ist da über eine Neuberechnung für einen Monat nichts zu machen. Leider. Du warst allerdings auch etwas blauäugig, Shopping und Partys für mehrere hundert Euro sind in solchen Zeiten nicht zu empfehlen. Der Rat, Aufstocker zu werden ist gut, hast du das schon einmal probiert? Was verdient eigentlich der Vater? Sehr viel mehr?

Dein Verhalten bei der Anzeige war nicht optimal. Du hast sicher alles mögliche bei der Polizei geredet. Richtig wäre gewesen, gar nichts zu sagen. Eine Verurteilung ist nahezu ausgeschlossen, wenn es zum Verfahren kommt. Akzeptiere dann nur Freispruch oder Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Pflichtverteidiger beantragen, wenn es überhaupt eröffnet wird. Strafbefehlen ebenfalls widersprechen.

Wie kam es denn, dass alle Kinder beim Vater bleiben? Das passiert selten.
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RE: Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von p__ - 18-11-2013, 21:46
RE: Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von Nappo - 18-11-2013, 21:54

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