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Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit
#1
Meine lieben Leidensgenossen,

vorab:
Ich bin eine Frau!
Ja, es gibt dieses Problem auch umgekehrt...
Ich bin seit 10 Jahren getrennt, habe drei Kinder, die beim Papa leben.
Er macht mir seit 10 Jahren das Leben zur Hölle und es hört einfach nicht auf...

Mein konkretes Problem:
Ich zahle Unterhalt, seit Jahren.
Natürlich Mangelfallregelung, welcher normalsterbliche Mensch kann lt. Düsseldorfer Tabelle für 3 Kids zahlen?
Im Januar diesen Jahres erstattete der Papa Anzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht, da es ihm wohl nicht genug war, was ich zahlte.
War bei der Polizei, wurdé 2 Stunden "vernommen", die übliche Denunziation eben...
Das Gericht ließ das Verfahren ruhen und machte mir zur Auflage bis Dezember diesen Jahres einen bestimmten Betrag monatlich zu zahlen ( den ich eh schon die ganze Zeit zahlte...)
Ich habe im letzten Monat meinen Arbeitsplatz gewechselt, war wegen dem Bewerbungsprozess 3 Wochen arbeitslos und habe deshalb im letzten Monat fast die Hälfte meines normalen Nettolohns herausbekommen.
Ich stellte dem Jugendamt die betreffenden Belege zur Verfügung um für diesen "Übergangsmonat" den Unterhalt berechnen zu lassen und mir wurde heute mitgeteilt, dass der Unterhalt für diesen Monat auf keinen Fall verringert werden kann, da der Vater dann sicherlich "weitere Schritte" einleiten würde.
Ich solle doch den kompletten Betrag wie gehabt überweisen.
Würde ich dies tun, hätte ich für diesen Monat lediglich 350,- zur Verfügung...

Auf meine erneute Bitte, den Unterhalt für diesen Monat bitte auszurechnen, teilte man mir mit, ich könne das zahlen, was ich zahlen könne und den Rest dann im nächsten Monat oder in Raten...auf keinen Fall aber könnte der Unterhalt für diesen Monat verringert werden.

Nun meine Frage:

Es kann doch nicht sein, dass ich den gleichen Betrag zahlen muss und somit als voll berufstätige Person nur 350,- Euro zur Verfügung hätte?!
Außerdem hatte meine Tochter im betreffenden Monat Geburtstag und ich habe sie für nachweislich 200,- Euro eingekleidet und die Geburtstagsfeier mit 10 Kids bei mir veranstaltet...
Da ich ja unter diesen Auflagen "stehe", muss diese Angelegenheit schnellstens geklärt werden, denn das einzige was der Kindsvater möchte, ist, mich zu ruinieren und der erneute Gang zur Staatsanwaltschaft könnte mir zu allem Übel noch eine Vorstrafe bescheren...

Kann ich darauf bestehen, dass der Unterhalt für diesen Monat neu berechnet wird, bis im nächsten Monat die endgültige Neuberechnung aufgrund der neuen Arbeitsstelle gemacht werden kann?!

Vielen Dank vorab!

D.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von Corvette - 18-11-2013, 21:05
RE: Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von Nappo - 18-11-2013, 21:54

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