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Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt?
#2
Wie sind denn die Feiertage in deinem Beschluss geregelt?

Wenn gar nicht, kannst du dein Kind abholen.
Die Frage ist nur, was passiert, wenn niemand die Tür aufmacht.

Sind Ordnungsmittel angedroht?
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RE: Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt? - von beppo - 18-11-2013, 19:58

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