18-11-2013, 19:58
Wie sind denn die Feiertage in deinem Beschluss geregelt?
Wenn gar nicht, kannst du dein Kind abholen.
Die Frage ist nur, was passiert, wenn niemand die Tür aufmacht.
Sind Ordnungsmittel angedroht?
Wenn gar nicht, kannst du dein Kind abholen.
Die Frage ist nur, was passiert, wenn niemand die Tür aufmacht.
Sind Ordnungsmittel angedroht?