18-11-2013, 16:16
eve: dann soll er eine abänderungsklage einreichen!
die muß aber hiebundstichfest sein mit der aufstellung etc.
hat die das jugendamt berechnet? wenn ja - ist diese sowieso falsch - eher passt hier die düsseldorfer tabelle:
da liegt er bei 5 einhalb jahren bei 437 euro.
aber - wenn du selbständig bist, ergibt sich auf grund deines einkommens eine unterhaltspflicht auch für dich! da ergäbe sich dann auf grund dein EÜR ein entsprechendes bild...also kosten verursachen und unterhaltsberechtigt sein....
hat er sich den verlust der wohnung in die lstkarte eintragen lassen? ich glaube, sowas geht irgendwie...denn wo spekulationsgewinn sollte auch spekulationsverlust sein...??? ich weis es nicht - aber andre vielleicht!
bb
netlover
die muß aber hiebundstichfest sein mit der aufstellung etc.
hat die das jugendamt berechnet? wenn ja - ist diese sowieso falsch - eher passt hier die düsseldorfer tabelle:
da liegt er bei 5 einhalb jahren bei 437 euro.
aber - wenn du selbständig bist, ergibt sich auf grund deines einkommens eine unterhaltspflicht auch für dich! da ergäbe sich dann auf grund dein EÜR ein entsprechendes bild...also kosten verursachen und unterhaltsberechtigt sein....
hat er sich den verlust der wohnung in die lstkarte eintragen lassen? ich glaube, sowas geht irgendwie...denn wo spekulationsgewinn sollte auch spekulationsverlust sein...??? ich weis es nicht - aber andre vielleicht!
bb
netlover